Oldtimer

Oldtimergutachten oder Wertgutachten

Wir erstellen für Ihren Oldtimer oder Youngtimer das notwendige Wertgutachten für
die Versicherung.
Wertgutachten und Bewertung von Oldtimern
Um einen Klassiker in einer Oldtimerversicherung unterzubringen, benötigt man eine Fahrzeugbewertung, die über den Zustand und den Marktwert informiert. Mit dem Wert des Fahrzeuges steigt auch die Dringlichkeit, eine besonders aussagekräftige Bewertung vorlegen zu können. Da im Schadenfall, z. B. bei Entwendung des Fahrzeuges, der Zustand und daraus resultierend der Wert nicht mehr eruiert werden kann, ist es äußerst ratsam, eine ausführliche, aktuelle Bewertung vorweisen zu können.

Auch beim Kauf eines Oldtimers helfen wir Ihnen weiter:
Oftmals sind für einen Laien versteckte Mängel oder Vorschäden nicht zu erkennen, die jedoch zum bösen Erwachen nach einem getätigten Kauf führen können und hohe Folgekosten nach sich ziehen. Es ist somit sicherlich sinnvoll, sich der Hilfe eines fachkundigen Sachverständigen zu bedienen, der das gewünschte Objekt untersucht und Zustand und Wert feststellt.

Die Kosten hierfür machen sich bezahlt.

Umfang der Bewertung
Der Umfang einer ausführlichen Bewertung beinhaltet immer eine gründliche Untersuchung der einzelnen Fahrzeugkomponenten wie z.B. Unterboden, Motorenraum, Innenraum, Lackierung etc.
Die einzeln ermittelten Zustandsnoten dieser Bereiche ergeben im Ergebnis eine Gesamtzustandsnote.

Was wird dokumentiert?
Eventuelle Vorschäden oder sonstige Besonderheiten, wie Vorbesitzer, Modellgeschichte, Restaurationsaufwand etc. werden in der ausführlichen Bewertung dokumentiert, ebenso wie die Zustandsnoten der einzelnen Fahrzeugkomponenten.

Wozu dient die Bewertung?
Neben der Verwendung als Bewertung für die Versicherungseinstufung, bietet diese Bewertungsform Sicherheit im Schadenfall, um jederzeit den Wert des Oldtimers nachzuweisen und ist aussagekräftig bei Kauf und Verkauf, da es alle wertrelevanten Bereiche dokumentiert.

Wertdefinitionen: Der Wert eines Oldtimers
  • Marktwert
    Der Marktwert beziffert den gegenwärtigen Wert des Fahrzeuges am Markt, d.h. für dieses Fahrzeug würde zum jetzigen Zeitpunkt der als Marktwert geschätzte Betrag beim An- bzw. Verkauf bezahlt bzw. erzielt werden. Es handelt sich dabei in der Regel um den Durchschnittspreis am Privatmarkt und ist somit Mwst-neutral und als Endpreis zu verstehen.

    Bei seltener gehandelten Fahrzeugmodellen und bei Fahrzeugen, die schwerpunktmäßig gewerblich vertrieben werden, fließen auch der Handel (als Nettobetrag), die internationalen Auktionsergebnisse (ohne Mwst.) sowie die internationale Marktsituation mit in den Marktwert ein. Der Marktwert ist die Basis der Versicherungseinstufung (Kaskobedingungen) bei Oldtimersondertarifen. Er gilt als Taxe (festgesetzter Preis) im Sinne von § 57 VVG (VVG=Versicherungsvertragsgesetz). Der Marktwert ist MWSt.-neutral.
  • Wiederbeschaffungswert
    Der Wiederbeschaffungswert ist eine Größe aus dem Haftungsrecht (§ 249 BGB). Er bestimmt sich nach der Summe, die der Geschädigte im Falle eines Unfalls aufwenden muss, um ein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Dabei ist der Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt eines Unfalls am freien Markt zu bemessen.

    Hierbei sind nicht die eventuell bisher aufgebrachten Restaurationskosten oder Aufwendungen maßgeblich, sondern nur der Betrag, der - auch unter Berücksichtigung des seriösen gewerblichen Handels (incl. MWSt.) - dafür bezahlt werden muss. Der angegebene Wiederbeschaffungswert (nach Haftpflichtgesichtspunkten) berücksichtigt dabei eine kurzfristige Ersatzbeschaffung. Der Wiederbeschaffungswert ist insbesondere die Grundlage für die Abwicklung eines Haftpflichtschadens.
  • Wiederherstellungswert
    Der Wiederherstellungswert beziffert den Preis, den das Fahrzeug an Aufwendungen gekostet hat, um es in den jetzigen Zustand zu bringen (Restaurationskosten), zuzüglich des Fahrzeuggrundpreises (Anschaffungswert). Die sicht- oder belegbaren Investitionen der Restauration ergeben die Differenz zum normalen Marktwert.

    Der Wiederherstellungswert ist wichtig, wenn eine aufwendige und langwierige Restauration belegt werden soll. Der Preis spiegelt aber nicht die Marktsituation wieder, bedingt dadurch, dass sich bei einem Verkauf die aufgebrachten Aufwendungen erfahrungsgemäß nur selten erzielen lassen. Nur bei einer absolut gleichwertigen Wiederbeschaffung im identischen Zustand (also ohne zwischenzeitliche Nutzung) würde der angegebene Wiederherstellungswert anfallen.
Hierunter versteht die Versicherung den Wert, der aufgebracht werden muss, um ein beschädigtes, überdurchschnittlich gut erhaltenes bzw. restauriertes Liebhaberfahrzeug wieder in den vorigen Zustand zu versetzen.

Üblicherweise sind diese Fahrzeuge nur zum Marktwert versicherbar. Dieser Wert reicht in der Regel nicht aus, um die erforderlichen Wiederherstellungs- bzw. Instandsetzungskosten nach einem kapitalen Schaden auszugleichen. Eine eventuelle Versicherung schließt diese Lücke und bietet in diesen Fällen Versicherungsschutz für die tatsächlich aufgewendeten und erforderlichen Kosten, bis maximal zum vereinbarten Wiederherstellungswert.

Bewertung - die Kriterien
Bei der Besichtigung von neueren Fahrzeugen hat man es mit klaren Fakten zu tun. Daher bleibt wenig Raum für subjektive Eindrücke. Das Baujahr steht fest, der Kilometerstand kann abgelesen werden, und wenn man sich dann noch den TÜV-Termin und die Profiltiefe der Reifen angesehen hat, kann man unter Zuhilfenahme einer Marktbeobachtungsliste (oder Abschreibungsliste) den Wert "errechnen".

Dies wird mit zunehmendem Alter des Fahrzeuges jedoch schwieriger, da unterschiedliche Pflegezustände und Kilometer-Laufleistungen den rein rechnerischen Wert fälschen. Und spätestens hier entstehen die Probleme der "subjektiven Bewertung".

Bei Oldtimern sieht die Sache von vorneherein ganz anders aus. Bei diesen Fahrzeugen spricht man nicht mehr vom Monat der ersten Zulassung, sondern rechnet nur noch in vollen Jahren. Km-Angaben sind so gut wie nie aufgeführt, außer bei besonders geringen Laufleistungen. Im Normalfall lassen sich auch die gefahrenen Kilometer aufgrund des Alters nicht mehr überprüfen. Eine Schätzung ist hier auch nicht angebracht, da die zurückliegende Zeit wegen besonderer Umstände (z. B. Standzeiten durch den Krieg) nicht kalkulierbar ist.

Das wertentscheidende Kriterium bei der Bewertung eines klassischen Fahrzeuges ist der Pflege- und Erhaltungszustand. Dieser wird unterteilt in einzelne Zustandsnoten. Jeder dieser 5 Zustandsnoten kann selbstverständlich ein Marktwert zugeordnet werden.
01

Note 1

Makelloser Zustand. Keine Mängel an Technik, Optik und Historie (Originalität). Fahrzeuge der absoluten Spitzenklasse.
02

Note 2

Guter Zustand. Mängelfrei, aber mit leichten (!) Gebrauchsspuren. Original oder fachgerecht und aufwendig restauriert.
03

Note 3

Gebrauchter Zustand. Normale Spuren der Jahre. Kleinere Mängel, aber voll fahrbereit. Keine Durchrostungen.
04

Note 4

Verbrauchter Zustand. Nur bedingt fahrbereit. Sofortige Arbeiten notwendig. Leichtere bis mittlere Durchrostungen.
05

Note 5

Restaurationsbedürftiger Zustand. Nicht fahrbereit. Schlecht restauriert bzw. teil- oder komplett zerlegt. Größere Investitionen nötig, aber noch restaurierbar. Fehlende Teile.
H-Kennzeichen
Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind, können mit einem H-Kennzeichen zugelassen werden, wenn ein Gutachten vom TÜV NORD, TüV Süd, der Dekra oder anderen anerkannten Sachverständigenorganisationen bei der Zulassungsstelle vorgelegt wird und die Fahrzeuge gut und weitestgehend original erhalten sind.

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