Für welche gebrauchten E-Autos gilt die Umweltprämie?

Die Checkliste: Die Voraussetzungen im Überblick, damit Sie eine Förderung erhalten.
Beim Kauf eines gebrauchten Elektroautos – genauer gesagt: bei der Zweitzulassung – kann die Förderung beantragt werden, wenn folgende Voraus­setzungen geklärt sind.

1. Das gebrauchte E-Auto darf noch nicht gefördert worden sein!

Wichtig, um die Umweltprämie für gebrauchte Elektroautos zu erhalten: Das Fahrzeug, für welches Sie die E-Auto-Prämie beantragen, darf zuvor noch keinen BAFA-Umweltbonus erhalten haben – auch keine staatliche Förderung in anderen Ländern.

Das Elektroauto wurde noch nicht gefördert, aber Sie sind nicht sicher, ob es grundsätzlich unter die E-Auto-Förderung fällt?

BAFA - Energie - Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge (Stand: 24.11.2023)

2. Datum der Erstzulassung beachten – und weitere wichtige Fristen

Prüfen Sie alle relevanten Datumsangaben!

Achtung, neu seit 1. Januar 2023: Das Datum der ersten Zulassung des Fahrzeugs darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

Die Erstzulassung darf aber auch in einem anderen EU-Staat erfolgt sein. Die Zweitzulassung muss bereits vorgenommen worden sein – und zwar in Deutschland. Vergessen Sie nicht, den BAFA-Förderantrag innerhalb 12 Monate nach der Zweitzulassung und natürlich rechtzeitig innerhalb eines Jahres nach der Ertzulassung zu stellen!

Und Haltefrist einhalten: Bei Kauf eines jungen Gebrauchten gilt eine Haltedauer von zwölf Monaten, die das gekaufte E-Auto auf Sie zugelassen sein muss, bevor Sie es weiterverkaufen dürfen. Ziehen Sie statt des Kaufs ein Leasing in Betracht, so beträgt die Mindesthaltedauer ebenfalls 12 Monate (wenn Leasingzeitraum zwischen 12 und 23 Monate) oder sogar 24 Monate (ab 24 Monaten Leasing-Dauer).

Profi-Tipp: Der DAT Expert Partner, der Ihnen als Kfz-Sachverständiger das für das BAFA notwendige DAT-Gutachten ausstellt, bescheinigt dort die Erstzulassung.

3. Maximale Laufleistung: 15.000 Kilometer

Maximal 15.000 Kilometer darf das gebrauchte E-Auto gelaufen sein. Relevant ist der Kilometerstand am Besichtigungstag durch den Kfz-Gutachter – also unabhängig davon, mit welchem Tachostand das Fahrzeug gekauft oder zugelassen wurde.

Profi-Tipp: Das BAFA fordert, die Laufleistung durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation oder einen amtlich anerkannten Sachverständigen zu bestätigen. Der DAT Expert Partner, der Ihnen das für die BAFA-Förderung benötigte Gutachten ausstellt, ist dazu berechtigt. Er vermerkt die Laufleistung auf dem Gutachten.

4. Ehemaliger Listenneupreis (brutto) des zu fördernden E-Fahrzeugs

Für den Nachweis des ehemaligen Listenneupreises (brutto und inklusive der Sonderausstattung) ist entweder die ehemalige Rechnung über den Neuwagen oder ein DAT-Gutachten zugelassen. Aufgepasst: Liegt die Neuwagen-Rechnung nicht vor, so fordert das BAFA ein Gutachten der Deutschen Automobil Treuhand (DAT). Die DAT Expert Partner sind berechtigt, dieses Gutachten auszustellen.

Profi-Tipp: Die DAT Expert Partner sind als Kfz-Gutachter in der Lage, den Brutto-Listenneupreis samt der dazugehörigen Sonderausstattung zu einem bestimmten Stichtags-Datum in der Vergangenheit zu ermitteln. Diesen Preis vermerken sie im DAT-Gutachten, welches das BAFA im Förderantrag voraussetzt, sollten Sie keine Neuwagenrechnung einreichen.

5. Gebrauchtes E-Fahrzeug darf nur für maximal 80% des Listenpreises angeboten worden sein

Wichtig, um die Prämie zu erhalten: Der Verkaufspreis des Gebrauchtwagens darf maximal 80 Prozent des Listenpreises des Neufahrzeugs (brutto und inklusive der Sonderausstattung) abzüglich des Brutto-Herstelleranteils am Umweltbonus betragen. Kosten darf der Gebrauchtwagen insgesamt also nur 80% des Neuwagenpreises (brutto inklusive Sonderausstattung) minus dem Herstelleranteil am Umweltbonus.

Der Listenpreis kann vom Expert Partner anhand der VIN-(Fahrgestell-Nummer)-Abfrage in Erfahrung gebracht werden.

Wichtig: Sie müssen das Auto gewerblich gekauft haben. Bei einem Kfz-Kaufvertrag zwischen Privatpersonen erhalten Sie keine Förderung. Der Fahrzeughändler muss Ihnen unter seinem eigenen Namen eine Rechnung über den Kauf des gebrauchten E-Fahrzeugs ausstellen, samt Bruttopreis und Angabe des Umsatzsteuer-Anteils.

Kontakt

Zertifizierter Sachverständiger für KFZ-Schäden und Bewertung DIN ISO/ICE17024 - ADA InVivo Havariekommissar für Transport und Ladungsschäden

Prüfhalle / Büro
Rodacher Straße 72
96450 Coburg
Tel.: 0 95 61/ 79 21 51

Büro
Brunnwiesenweg 7
96476 Bad Rodach

Hier finden Sie uns